Konditionen
Wir rechnen bei Kassenpatienten soweit möglich mit Ihrer Krankenkasse ab.
Sie haben somit keine Vorauszahlung und keine Bürokratie.
Jeder Einsatz wird mit einem Leistungsbeleg protokolliert, somit können Sie jederzeit prüfen, was wir wann abrechnen. Und Sie erhalten natürlich eine Kopie.
So sind Situationen wie „da war aber keiner da", oder ähnliches nicht möglich. Das ist maximale Kundentransparenz.
Was rechnen wir mit den Kostenträgern ab:
38 € - je angefangene Stunde Entlastungsleistung §45 SGB XI
45 € - je angefangene Stunde Verhinderungspflege §39 SGB XI
48 € - je angefangene Stunde verordnete Haushaltshilfe §38 SGB V
50 € - je angefangene Stunde Haushaltshilfe in Privathaushalten (Selbstzahler)
Erstaufnahme in unsere Datenbank inkl. Erledigung des Formularservices und Schriftverkehrs: erfolgt nach Aufwand.
Anfahrten:
Je Anfahrt : 5,00 €
Serviceleistungen: (Selbstzahlung des Kunden)
Bei Unterstützung bei Antragsstellung wird der Aufwand soweit möglich auch über die Entlastungsleistung berechnet. Ist dies nicht möglich, ist der Aufwand mit 38 €/Stunde vom Patienten zu zahlen.
Gruppenangebote:
Konditionen folgen, wenn das Angebot verfügbar ist.