Unser Angebot / Abrechnung
Sie können uns privat beauftragen oder wir rechnen monatlich direkt mit ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab.
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Entlastungsleistungen §45b SGB XI | Alltagsbetreuung §45b SGB XI | Ärztlich verordnete Hilfe §38 SGB V | Allgemeine Haushaltshilfe für Privathaushalte |
§45b SGB XI Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), haben Anrecht auf einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich, bei Pflege Zuhause | Wir beiten unseren Patienten auch die Stundenweise Betreunung Zuhause an. Wir unterstützen Sie im Alltag, jedoch werden wir nicht pflegerisch Tätig. Dies übernehmen gerne unsere Partner-Pflegedienste | In unterschiedlichen gesundheitlichen Notlagen verordnet Ihr Arzt Hilfe im Alltag, z.B. bei Problemschwangerschaften oder nach Unfällen. Wir helfen Ihnen gerne | Wir helfen auch Privatkunden im Alltag, die entlastet werden möchten, ganz gleich warum. |