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Haushaltshilfe bei einer Erkrankung / Geburt

Anspruch auf Haushaltshilfe
Sie können Ihre täglichen Hausarbeiten aufgrund schwerer Krankheit, nach einer Krankenhausbehandlung, bei Schwangerschaftsbeschwerden oder unmittelbar nach der Entbindung nicht mehr alleine bestreiten? Kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Wir sind für Sie da!

Nach einer Krankenhausbehandlung:
Die Folgen eines Unfalls oder einer schweren Operation (z. B. Bandscheibenvorfall, Knochenbruch, Hüftgelenks-OP, Chemotherapie) behindern Sie bei der Bewältigung Ihrer alltäglichen Aufgaben im Haushalt. Dann haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Haushaltshilfe.

In der Schwangerschaft und nach der Geburt:
Treten während der Schwangerschaft Beschwerden oder Komplikationen auf, die Ihnen die Bewältigung des Haushalts erschweren oder unmöglich machen, haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Haushaltshilfe. Das gilt auch für die Betreuung und Versorgung von Kindern unter zwölf Jahren, die in Ihrem Haushalt leben.


Alles was Sie brauchen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt auf eine „Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe“ an. Die aufgrund Ihrer gesundheitlichen Probleme resultierenden Beeinträchtigungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Achten Sie darauf, dass der Arzt in seiner Bescheinigung den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung mit angibt. 

Wir kümmern uns im nächsten Schritt um die Genehmigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Stimmt diese zu, können Sie unser individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Hilfepaket kostenlos in Anspruch nehmen:

•           Reinigen der Wohnung
•           Lebensmitteleinkäufe erledigen
•           Zubereiten von Mahlzeiten
•           Wäsche waschen und bügeln
•           Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren

Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass Sie bislang Ihren Haushalt selbst geführt und die Kinder versorgt haben. Umfang und Dauer der Sachleitung richtet sich nach Ihren individuellen Verhältnissen, wie der Schwere Ihrer Erkrankung.

Wir möchten Sie entlasten und so lange helfen, bis Sie wieder gesund auf beiden Beinen stehen. Wir rechnen mit jeder Krankenkasse ab. Sagen Sie uns, wo Sie versichert sind und wir erledigen den Papierkram.