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Willkommen bei der Haushaltsfee mit Herz.

Wir sind da, wenn Sie uns brauchen.

Hilfe aus der Region, für die Region.

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Keine Kostenfalle.

Transparente Abrechnung.

Sie haben die volle Krontrolle, damit es keine Kostenfalle gibt.

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Hilfe, wie sie es benötigen.

Wir haben keine Mindesteinsatzstunden.

Wir helfen, wann Sie uns brauchen und so viel wie Sie uns brauchen.

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Hilfe auch in Notlagen.

Egal ob Unfall oder Schwangerschaft.

Wir helfen gerne auch dann, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert und Ihr Arzt eine Hilfe verordnet.

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Unser Angebot / Abrechnung

Sie können uns privat beauftragen oder wir rechnen monatlich direkt mit ihrer Kranken- oder Pflegekasse ab.

Entlastungsleistungen
§45b SGB XI
Alltagsbetreuung
§45b SGB XI
Ärztlich verordnete Hilfe
§38 SGB V
Allgemeine Haushaltshilfe
für Privathaushalte
§45b SGB XI Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), haben Anrecht auf einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich, bei Pflege ZuhauseWir beiten unseren Patienten auch die Stundenweise Betreunung Zuhause an. Wir unterstützen Sie im Alltag, jedoch werden wir nicht pflegerisch Tätig. Dies übernehmen gerne unsere Partner-PflegediensteIn unterschiedlichen gesundheitlichen Notlagen verordnet Ihr Arzt Hilfe im Alltag, z.B. bei Problemschwangerschaften oder nach Unfällen. Wir helfen Ihnen gerneWir helfen auch Privatkunden im Alltag, die entlastet werden möchten, ganz gleich warum.